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   LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19   

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LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19 (https://dejure.org/2020,23556)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.2020 - 328 O 365/19 (https://dejure.org/2020,23556)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 2020 - 328 O 365/19 (https://dejure.org/2020,23556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1a BGB, § 204 Abs 2 S 2 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 826 BGB
    Diesel-Abgasskandal: Verjährungshemmung durch An- und Abmeldung zum Register der Musterfeststellungsklage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19
    Im Gegenzug hat die Klägerin Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs zu leisten, der im Rahmen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen und mit dem Kaufpreisrückzahlungsanspruch zu verrechnen ist (vgl. BGH Urt. v. 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BeckRS 2020, 10555).

    Er hat mit anwaltlichem Schreiben vom 11.11.2019 (Anlage K13) von der Beklagten die Rückabwicklung unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung auf Basis einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 350.000 km begehrt und jedenfalls nicht erheblich mehr verlangt als er beanspruchen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19, Rn. 85-86 nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19
    Sittenwidrig handelt, wer eine Sache, von deren erheblicher Mangelhaftigkeit er weiß, in der Vorstellung in den Verkehr bringt, dass die betreffende Sache von dem Erwerber in unverändert mangelhaftem Zustand an einen Dritten, der in Kenntnis der Umstände von dem konkreten Geschäft Abstand genommen hätte, veräußert werden wird (OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 18 U 70/18 -, Rn. 27, juris; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019 - 13 U 142/18).

    Jedoch hat das Gericht in Anbetracht des vorliegenden Sachverhalts davon auszugehen, dass in dem Unternehmen der Beklagten solche weitreichenden, sich millionenfach auswirkenden Entscheidungen nur unter Einbindung des Vorstandes oder eines eigenverantwortlich tätigen Repräsentanten getroffen werden (vgl. auch OLG Köln, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019 - 13 U 142/18).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19
    Die Norm greift nach der Rechtsprechung außer bei einer Sachentziehung oder -beschädigung auch in Fällen, in denen dem Geschädigten Geld entzogen wurde (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16 -, Rn. 45, juris; BGH, Versäumnisurteil vom 26. November 2007 - II ZR 167/06 -, juris).

    Soweit der Bundesgerichtshof § 849 BGB entsprechend auf den (preis)kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch des Kunden anwendet (vgl. BGH, 12. Juni 2018, a.a.O.), liegt eine vergleichbare Situation hier nicht vor.

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19
    Dem Fahrzeug fehlt die Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde (§ 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, VIII ZR 225/17).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Auszug aus LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19
    Das Gericht ist hiervon auch ohne Beweisaufnahme allein aufgrund des Sachvortrags der Parteien überzeugt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 48/17 -, juris).
  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19
    Sittenwidrig handelt, wer eine Sache, von deren erheblicher Mangelhaftigkeit er weiß, in der Vorstellung in den Verkehr bringt, dass die betreffende Sache von dem Erwerber in unverändert mangelhaftem Zustand an einen Dritten, der in Kenntnis der Umstände von dem konkreten Geschäft Abstand genommen hätte, veräußert werden wird (OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 18 U 70/18 -, Rn. 27, juris; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019 - 13 U 142/18).
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19
    Die Norm greift nach der Rechtsprechung außer bei einer Sachentziehung oder -beschädigung auch in Fällen, in denen dem Geschädigten Geld entzogen wurde (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16 -, Rn. 45, juris; BGH, Versäumnisurteil vom 26. November 2007 - II ZR 167/06 -, juris).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZR 91/92

    Verzinsung entgangenen Gewinns aus einer amtspflichtwidrig verhinderten

    Auszug aus LG Hamburg, 18.08.2020 - 328 O 365/19
    Aus § 849 BGB ergibt sich vielmehr, dass eine solche "automatische" Verzinsung die Ausnahme ist und auf die dort geregelten Fälle der Entziehung oder Beschädigung einer Sache beschränkt bleiben muss (BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZR 91/92 -, Rn. 9, juris).
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